Zum Inhalt
kassengutachter.de Gutachten anfragen

Wann wird ein Gutachten benötigt?

Finanzämter und Steuerberater haben oft technische Fragen zu Kassendaten – die Antworten liegen in den Rohdaten. Diese Situationen kennen unsere Kunden.

Kassennachschau (§ 146b AO)

Das Finanzamt schreibt und fordert eine Erklärung zu auffälligen Stellen in Ihren TSE-Daten oder DSFinV-K-Exporten.

TSE-Signaturlücken

Der Prüfer zählt mehr TSE-Signaturen als Kassenbons und vermutet fehlende Belege – obwohl alle Transaktionen vollständig sind. Warum das kein Problem sein muss

Hohe Storno-Quote

Eine auffällige Sofortstorno-Summe wird als ungewöhnlich eingestuft – obwohl sie branchentypisch und vollständig dokumentiert ist.

DATEV-Kassenbuchfehler

DATEV meldet Differenzen im Kassenabschluss (KB_001 u. a.), die aus offenen Tischen oder technischen Besonderheiten resultieren.

Lange Vorgangsdauer

Einzelne Buchungsvorgänge mit ungewöhnlich langer Dauer werden vom Prüfer hinterfragt – ohne technischen Kontext nicht erklärbar.

Betriebsprüfung (§ 147 AO)

Im Rahmen einer Außenprüfung werden Kassendaten eingehend analysiert – ein technisches Gutachten schützt vor Fehlinterpretationen.

Gutachten anfragen Was das Gutachten umfasst