Wann wird ein Gutachten benötigt?
Finanzämter und Steuerberater haben oft technische Fragen zu Kassendaten – die Antworten liegen in den Rohdaten. Diese Situationen kennen unsere Kunden.
Kassennachschau (§ 146b AO)
Das Finanzamt schreibt und fordert eine Erklärung zu auffälligen Stellen in Ihren TSE-Daten oder DSFinV-K-Exporten.
TSE-Signaturlücken
Der Prüfer zählt mehr TSE-Signaturen als Kassenbons und vermutet fehlende Belege – obwohl alle Transaktionen vollständig sind. Warum das kein Problem sein muss
Hohe Storno-Quote
Eine auffällige Sofortstorno-Summe wird als ungewöhnlich eingestuft – obwohl sie branchentypisch und vollständig dokumentiert ist.
DATEV-Kassenbuchfehler
DATEV meldet Differenzen im Kassenabschluss (KB_001 u. a.), die aus offenen Tischen oder technischen Besonderheiten resultieren.
Lange Vorgangsdauer
Einzelne Buchungsvorgänge mit ungewöhnlich langer Dauer werden vom Prüfer hinterfragt – ohne technischen Kontext nicht erklärbar.
Betriebsprüfung (§ 147 AO)
Im Rahmen einer Außenprüfung werden Kassendaten eingehend analysiert – ein technisches Gutachten schützt vor Fehlinterpretationen.